Information

Die im VPI des Landes Sachsen organisierten Prüfingenieure für Standsicherheit und Prüfingenieure für Brandschutz gewährleisten aufgrund ihrer hohen fachlichen Kompetenz eine den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Die unabhängige Prüfung der Planungsunterlagen und die Überwachung der Ausführung vor Ort garantierten Sicherheit und eine hohe Qualität sowie die Wertbeständigkeit des Bauwerkes.

Die den Prüfingenieuren übertragenen bautechnischen Prüfungen und Überwachungen umfassen die Fachbereiche:

  - Standsicherheit (Massivbau, Metallbau, Holzbau)
- Brandschutz

Die Titel „Prüfingenieur für Standsicherheit" sowie „Prüfingenieur für Brandschutz" sind gesetzlich geschützt (SächsBO § 13 und DVO SächsBO § 21). Voraussetzung für die Anerkennung ist die Ausübung einer freiberuflichen und unabhängigen Tätigkeit und mindestens 10-jährige Berufserfahrung (DVO SächsBO § 23) und überdurchschnittliche fachliche Fähigkeiten (Zulassungsvoraussetzungen s. DVO SächsBO § 16 und § 19).